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Emmissionsgrenzwerte

Die aktuellen Abgas-Grenzwerte für Heizungs-Anlagen

Die Grenzwerte für Heizungs-Anlagen sind (Quelle: Stadtwerke Bonn)

Die Grenzwerte für Heizungs-Anlagen sind (Quelle: Stadtwerke Bonn)

Zugegeben: wirklich "neu" sind die Abgas-Grenzwerte für Heizungs-Anlagen nicht, denn die aktuell gültigen Werte wurden bereits im Jahre 1996 mit der Novellierung der 1. Bundes-Immissions-Schutzverordnung verabschiedet.

Bis zu acht Jahren hat der Gesetzgeber hier eine Übergangsfrist eingeräumt. Spätestens am 1. November 2004 müssen die letzten Heizungs-Anlagen, welche die Grenzwerte überschreiten, modernisiert oder ausgewechselt worden sein.

Maßgeblich ist dabei der "Abgasverlust". Ein Abgasverlust von beispielsweise 11 Prozent bedeutet, dass 11 Prozent der erzeugten Wärme (ca. 1/9) ungenutzt durch den Schornstein entschwindet.

Wenn Ihre Heizungs-Anlage die Abgaswerte überschreitet, dann müssen Sie Ihre Anlage modernisieren oder, falls das nicht möglich ist, komplett erneuern.

Im letzteren Fall ist es ratsam, den Austausch der Anlage möglichst frühzeitig durchzuführen, denn erstens sparen Sie mit den modernen Heizkesseln wertvollen Brennstoff und zweitens kann es leicht passieren, dass gegen Ende der Übergangsfrist die Preise für Heizungs-Anlagen steigen und es zunehmend schwerer wird, einen Fachmann für die Montage zu finden, der noch Zeit in seinem Terminkalender hat.

Beträgt der Abgasverlust Ihrer Heizungs-Anlage gar 13 Prozent oder mehr, dann gelten andere Fristen, d.h. Sie müssen schon bis zum 1. November 2002 Ihre Anlage modernisiert oder erneuert haben! Fragen Sie hierzu Ihren Schornsteinfeger, der Ihnen auch den Abgasverlust Ihrer Heizungs-Anlage mitteilen kann.

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