Zugegeben: wirklich "neu" sind die Abgas-Grenzwerte für
Heizungs-Anlagen nicht, denn die aktuell gültigen Werte wurden
bereits im Jahre 1996 mit der Novellierung der 1.
Bundes-Immissions-Schutzverordnung verabschiedet.
Bis zu acht Jahren hat der Gesetzgeber hier eine Übergangsfrist
eingeräumt. Spätestens am 1. November 2004 müssen die letzten
Heizungs-Anlagen, welche die Grenzwerte überschreiten, modernisiert
oder ausgewechselt worden sein.
Maßgeblich ist dabei der "Abgasverlust". Ein Abgasverlust von
beispielsweise 11 Prozent bedeutet, dass 11 Prozent der erzeugten
Wärme (ca. 1/9) ungenutzt durch den Schornstein entschwindet.
Wenn Ihre Heizungs-Anlage die Abgaswerte überschreitet, dann müssen
Sie Ihre Anlage modernisieren oder, falls das nicht möglich ist,
komplett erneuern.
Im letzteren Fall ist es ratsam, den Austausch der Anlage möglichst
frühzeitig durchzuführen, denn erstens sparen Sie mit den modernen
Heizkesseln wertvollen Brennstoff und zweitens kann es leicht
passieren, dass gegen Ende der Übergangsfrist die Preise für
Heizungs-Anlagen steigen und es zunehmend schwerer wird, einen
Fachmann für die Montage zu finden, der noch Zeit in seinem
Terminkalender hat.
Beträgt der Abgasverlust Ihrer Heizungs-Anlage gar 13 Prozent oder
mehr, dann gelten andere Fristen, d.h. Sie müssen schon bis zum 1.
November 2002 Ihre Anlage modernisiert oder erneuert haben! Fragen
Sie hierzu Ihren Schornsteinfeger, der Ihnen auch den Abgasverlust
Ihrer Heizungs-Anlage mitteilen kann.